Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Vielseitige Verwendung von Film- und Videomaterial

Wir durften für einen Kunden für den Messebau einen Film produzieren, welcher auf grossen Screens gezeigt wurde. Da der Kunde auch gerade eine Website im Aufbau hatte, stellte sich die Frage: Können eventuell Standbilder aus dem Film als Foto für die Website eingesetzt werden? Weshalb das technisch problemlos möglich ist und was allenfalls dabei zu beachten ist, lesen Sie im diesem Blogartikel. Film- und Videomaterial ist eben vielseitig verwendbar und deshalb ist eine Filmproduktion eine gute Investition!

Artikel als Video.

Können Standbilder aus dem Film als Bilder für die Website verwendet werden?

Die 4K / 8K -Technologie hat die Welt der Film- und Fernsehindustrie revolutioniert, indem sie uns Bilder mit einer erstaunlichen Auflösung von 3840 x 2160 Pixeln mit 4K oder bei 8K mit 7680 x 4320 Bildpunkte bietet. Diese höhere Auflösung sorgt für schärfere, klarere und detailreichere Bilder im Vergleich zu den älteren HD-Formaten. je nach Filmproduktion wird im Querformat (Kino, TV, Fernsehen, Vimeo, LinkedIn, Youtube, Facebook) oder im Hochformat (Instagram, TikTok, Youtube shots, Firework, Quibi) gedreht.  Aber lässt sich diese beeindruckende Technologie auch nutzen, um Standbilder für Websites zu extrahieren? Die Antwort ist ja, aber es gibt dabei einige Dinge punkte Technik, Recht und zu beachten. Vorab hier der Link zur Website, welche unsere Stanbilder aus dem Film als Fotos verwendet.

Technische Möglichkeiten zur Auswertung von Filmmaterial

Technisch gesehen ist es durchaus möglich, ein Standbild aus einem 4K / 8K Film zu extrahieren und es als Bild für eine Website zu verwenden. Die Qualität des Standbilds wird hervorragend sein, und es bietet genug Flexibilität für verschiedene Anwendungen – vom Hintergrundbild bis hin zu kleineren Thumbnails. Oft kann auch im VIdeoschnittprogramm ein sogenanntes Upscaling, also ein Raufrechnen des Bildes in eine bessere Auflösung vorgenommen werden. Dies geschieht im Idealfall direkt am Schnittplatz, da die Qualität am besten ist und die Effizient der Bildgewinnung steigt. Heutige Schnittprogramme wie Blackmagic Davinci Resolve sind dieser Aufgabe genauso gewachsen wie das Bildbearbeitungsprogramm Photoshop von Adobe. Wenn gewünscht können auch Ausschnitte rausgerechnet werden. Falls das Bild allenfalls gecropt werden sollte, empfehlen wir, dies direkt im Content Management System, z.b. im TYPO3 zu machen, damit die Optimierung der Bilder fürs Web auch perfekt ist. Da Filmproduktionen im RGB Farbraum stattfinden, braucht es auch keine Umwandlung fürs Web. Anders steht es, wenn die Bilder für den Print / Druck benötigt werden. Ihr kann es doch sein, das die Auflösung an ein Limit kommt und auch müssen die Bilder dann in den CMYK Farbraum umgewandelt werden. Für diesen Export empfehlen wir das TIFF Format und eine exakte Prüfung ob die Qualität reicht. Weiterführende Erklärungen finden Sie im Blogbeitrag «Minimale Pixeldichte und Bildauflösung eines Fotos in der Fotografie berechnen».

Rechtliche Aspekte der Verwendung von Standbildern

Bevor man jedoch ein Standbild aus einem 4K / 8K Film für kommerzielle Zwecke, wie zum Beispiel eine Website, verwendet, muss man die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Das Urheberrecht schützt Filme, und das Extrahieren und Verwenden von Bildern ohne die erforderlichen Rechte oder Lizenzvereinbarungen kann zu rechtlichen Problemen führen. Daher ist es unerlässlich, immer die Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen, bevor man Standbilder aus Filmen verwendet. Auch ist es zu empfehlen, dass im Impressum die Herkunft der Bilder klar deklariert wird und mit einem Link auf die Website der Filmproduktionsfirma gewürdigt wird. So auch geschehen im Impressum der Website des Verband Optik Schweiz. Für Personen, welche auf den Bild sind, muss mit ein paar Ausnahmen, die Einferständniserklärung eingeholt werden. Selbstverständlich sind das Persönlichkeitsreicht und das Urheberrecht in der Schweiz geseztzlich geregelt. Hier eine kurze Zusammenfassung der beiden Rechte:

In der Schweiz sind die Persönlichkeitsrechte im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes. Ohne Zustimmung darf eine Person normalerweise nicht fotografiert und das Bild nicht veröffentlicht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn die Person nur ein zufälliges Beiwerk auf einem Bild ist oder wenn es sich um Personen des öffentlichen Lebens in einer öffentlichen Situation handelt.

Das Urheberrecht schützt den Fotografen und seine Werke. Andere dürfen das Foto ohne Zustimmung des Urhebers nicht reproduzieren, verbreiten, ausstellen usw. Dies gilt auch für Fotos, die im Internet "gefunden" werden.

Leider ist dieses Gesetz nicht allen bekannt und oft werden Fotos ohne zu Bezahlen auch von grossen Organisationen, Zeitungen und Firmen ungefragt und illegal benutzt. Insbesondere bei kommerzieller Nutzung finden wir das sehr problematisch, denn bei der Verwendung von Fotos für kommerzielle Zwecke, z.B. in Werbung oder für den Verkauf, sind die rechtlichen Anforderungen strenger. Insbesondere ist es wichtig, die Zustimmung aller erkennbaren Personen auf dem Foto einzuholen.

Design & Ästhetik der Fotos

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass während 4K / 8K Bilder extrem hochauflösend sind, sie möglicherweise nicht immer perfekt für den beabsichtigten Zweck geeignet sind. Sie können zu gross für normale Webanwendungen sein und müssen daher skaliert oder zugeschnitten werden. Während das Skalieren kein grosses Problem darstellt, kann das Zuschneiden dazu führen, dass bestimmte Details verloren gehen. Auch wenn vermeindlich unendliche Fotos zur Verfügung stehen, so ist oft das gewünschte Foto nicht dabei. Wir drehen allgemein mit 50 Frames, also Bilder pro Sekunde, was tatsächlich pro Minute zu 3'000 Bildern führt, aber weil die Verschlusszeit dem entsprechend auf 1/100 Sekunde eingestellt werden muss, kann es bei schnellen Bewegungen zu verschwommenen Bildern kommen, z.B. bei den Armen oder den Beinen beim schnellen Gehen oder bei Vorbeifahrenden Autos. In der Fotografie kann man so etwas kontrollieren und so gelint oft das bessere Foto.

Speicherplatz und Ladezeiten beim Hosting

Des Weiteren ist zu bedenken, dass 4K-Bilder gross sind und somit mehr Speicherplatz beanspruchen. Das Hochladen solcher Bilder auf eine Website kann die Ladezeiten beeinträchtigen, was wiederum die Benutzererfahrung verschlechtern und sogar das SEO-Ranking beeinflussen kann. Daher ist es wichtig, die Bilder zu komprimieren, ohne dabei zu viel an Qualität zu verlieren. Das von uns eingesetzte Content Management System TYPO3 macht das automatisch für unsere Redaktionen, und somit kann die Ladezeit optimal gehalten werden. Anders sieht es aber mit den Speicherplatz aus. Auch bei unserem Webhosting kostet es mehr, wenn das Limit an Speicherplatz aufgebraucht ist. Wer hier sparen und optimieren will, der beschränkt sich auf die Monitordimension für Bilder, also auf 1600 oder 2560 Pixel in der Breite,  je nach Modell. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass eher mit konzequentem Aufräumen und Löschen nicht mehr gebrauchter Fotos Platz gespart werden kann.

Fazit zur Nutzung von Standbildern aus Film und Videoproduktionen

Abschliessend lässt sich sagen, dass Standbilder aus Filmen und Videos ab einer Auflösung von 4K technisch gesehen hervorragend für Websites geeignet sind. Sie bieten eine beeindruckende Detailtiefe und Klarheit. Allerdings müssen dabei sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte berücksichtigt werden. Es ist immer ratsam, sich über die Lizenzrechte im Klaren zu sein und die Bilder entsprechend den Anforderungen der Website zu optimieren. Punkto Bildauschnitt und Unschärfe empfehlen wir aber, für die Fotoproduktion immer einen separaten Setfotografen anzustellen. So können SIe die Modelle, das Make-up, die Lichter und das Set gerade doppelt nutzen, haben aber trotzdem Fotos, welche perfekt daherkommen und auch für den Druck und die Printproduktion verwendent werden können.  Die vielseitige Verwendung von Film- und Videomaterial bietet, richtig eingesetzt, eine Chance um Einsparungen zu machen.

Fragen zu Filmproduktion oder zur Fotografie

Wir bieten als Agentur sowohl Filmproduktion sowie Fotografie an und beraten Sie zu ihrer Kommunikationsstrategie. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 031 351 45 35.

Weitere Blogartikel der Agentur über Fotografie, Film, Medientraining, Webdesign und Grafik

Der Blog der Werbeagentur, Filmproduktionsfirma, Grafikatelier und Webagentur reicht bis vor das Gründungsjahr 2004 zurück und ist in folgende Kategorien gegliedert:

Kontaktformular

> Daten werden vertraulich behandelt.

Das spricht für die ALOCO GmbH

  • hohe Qualität dank professionellen Standards
  • breite Fachkompetenz als Basis
  • effiziente Produktion = faire Preise
  • umfassende Beratung und Betreuung
  • Alles aus einer Hand

Kontakt:

Dan Aron Riesen, lic. rer. soc.
E-Mail: riesen[at]aloco[.]ch
Mobile: 079 222 78 45